Der Mindestlohn wirkt. Jetzt ist Augenmaß gefragt.

Veröffentlicht am 29.06.2016 in Arbeit & Wirtschaft

Als Entgegnung auf die kritischen Beiträge zum gefassten Beschluss der Erhöhung des Mindestlohns veröffentlicht die TLZ den nachfolgenden Namensbeitrag von Thüringens stellvertretender Ministerpräsidentin und Finanzministerin Heike Taubert, den wir an dieser Stelle ebenfalls veröffentlichen.

Auch wenn ich sowohl meine Kabinettskollegin Heike Werner, als auch Herrn Kemmerich, persönlich schätze, so muss ich doch beiden in ihren Positionen zum Mindestlohn in der gestrigen TLZ deutlich widersprechen und für mehr Augenmaß in der Debatte plädieren.

Experten bestätigen einhellig: Der Mindestlohn wirkt. Von seiner Einführung haben bisher 190.000 Thüringerinnen und Thüringer profitiert. 5.600 Menschen unseres Landes müssennicht mehr aufstocken. Der Gang zum Amt für zusätzlicheHartz-IV-Leistungen bleibt ihnen erspart.  Immer mehr Beschäftigte können wieder von ihrer Hände Arbeit leben. Damit erreichen wir politisch und gesellschaftlich ein wichtiges Ziel. Fair bezahlte Arbeit ist aber auch ein persönlicher Gewinn für jeden Menschen, es ist ein unschätzbarer Gewinn an Selbstbewusstsein. 

Im Gegenzug ist es nicht, wie befürchtet, zu einem erkennbaren Stellenabbau oder gar zu Insolvenzen von Unternehmen durch den Mindestlohn gekommen. Vielmehr: Thüringer Unternehmen suchen Arbeitskräfte, durch Aus- und Weiterbildung müssen wir Menschen, die bisher nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, für diesen befähigen. 

Der Mindestlohn wirkt: Seine positiven Effekte reichen bis zur jüngsten Rentenerhöhung. Die fiel in Ostdeutschland mit 5,95 % so hoch  aus, wie seit 1994 nicht mehr. Und dies, weil die Löhne in Ostdeutschland hauptsächlich durch den Mindestlohn überdurchschnittlich gestiegenen sind. Denn die Löhne waren in den ostdeutschen Bundesländern – auch aufgrund fehlender Tarifverträge – oftmals zu niedrig. Der Mindestlohn hat hier eine untere Grenze gezogen. Das hat auch dazu geführt, dass Branchen überhaupt wieder Tarifverträge abgeschlossen haben, die diese viele Jahre gar nicht hatten. So hat zum Beispiel das Friseurhandwerk unter dem Druck der Einführung des Mindestlohns für Thüringen nach vielen Jahren endlich einen Lohntarifvertrag abgeschlossen. Das ausdrückliche Ziel des Mindestlohngesetzes, Tarifverträge zu fördern, ist somit auf einem guten Weg. Der Mindestlohn soll die Ausnahme sein, Tarifverträge die Regel.

Zum Vorwurf seitens Herrn Kemmerich der Mindestlohn würde eine überbordende Bürokratie nach sich ziehen, führe ich nur ein Bespiel an: Die Dokumentation der Arbeitszeit sollte in einem Lohnarbeitsverhältnis selbstverständlich sein.Dabei reicht eine handschriftliche Notiz des Arbeitnehmers, die vom Arbeitsgeber abgezeichnet werden kann. Ausufernde Bürokratie sieht anders aus.

Gleichzeitig ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro eine Anhebung mit Augenmaß. Eine Erhöhung um fast 18 oder gar über 37 Prozent (bei einem Mindestlohn von 11.68 Euro), wie von Heike Werner gefordert, wäre an der Realität vieler Unternehmen vorbeigegangen. Eine Anhebung auf 8,84 Euro rangiert mit einer Steigerung um 4 Prozent zwar am oberen Ende der derzeitig in Tarifverhandlungen erreichten Lohnsteigerung, eine Überforderung der Unternehmen ist sie trotzdem nicht. 

Den Mindestlohn einzuführen war richtig, ihn nun mit Augenmaß fortzuentwickeln, ist es genauso.

 
 

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