Das Kooperationsverbot muss fallen

Veröffentlicht am 30.11.2018 in Bundestag

Christoph Matschie, MdB

Am 29. November hat der Deutsche Bundestag den Weg für eine Grundgesetzänderung frei gemacht. Somit kann mehr in Schule, sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Personennahverkehr investiert werden.

Vor allem im Bildungsbereich ist das seit Jahren eine Forderung der SPD. „Dass das Kooperationsverbot fällt, gibt uns im Bund die Möglichkeit, direkt in Schulen zu investieren. Somit können nun alle Schulen eine gute digitale Ausstattung bekommen. Wir haben vor, über den „DigitalPaktSchule“ insgesamt 5,5 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren zu investieren.“, sagt Christoph Matschie, SPD Bundestagsabgeordneter.

Die Entscheidung im Bundestag, war aber nur der erste Schritt, nun müssen auch die Länder, über den Bundesrat, mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.

„In der Finanzierung hätten wir uns als Land mehr gewünscht. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Länder keine Kompetenzen im Bereich Bildung abgeben möchten. Auch wir in Thüringen nicht. Daher ist eine 100 % Finanzierung nicht möglich, sondern auch die Länder müssen Ihren Beitrag leisten.“, meint Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion.

Christoph Matschie und Thomas Hartung sind sich aber darin einig, dass Thüringen im Bundesrat natürlich zustimmen sollte und in anderen Ländern dafür werben wird.

„Es ist der erste Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in der gesamten Bundesrepublik und die Möglichkeit für finanzschwache Länder, die dringend benötigte Unterstützung des Bundes nun auch endlich zu erhalten.“, bekräftigt Hartung abschließend.

 
 

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