Christian Repkewitz Gebietsreform light
Fritz Schröter, CDU-Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis, feierte sich und seine CDU in einer Pressemitteilung der letzten Tage für die Durchsetzung der Idee der Thüringer Landgemeinde. Doch wenn man einen Blick in die hübsch verpackte Floskel der „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“ wirft, bleibt mit der Idee der Landgemeinde nur die Wahrung des Anscheins einer zukunftsfähigen Gebietsreform übrig.
Statt die dringend notwendige funktionale Neuordnung des Freistaats in Angriff zu nehmen, gibt es von der CDU nur eine schlecht gemachte „Gebietsreform light“. Obwohl das Konzept der Landgemeinde als Einheitsgemeinde mit stärkeren Einflussmöglichkeiten der eingemeindeten Ortschaften durchaus eine sinnvolle Alternative wäre, mangelt es der regierungsmüden CDU im Freistaat an dem eigentlichen Willen, etwas zu ändern. Denn was nützt die Schaffung einer neuen Form der Gemeinde, wenn nicht im Gegenzug das überholte Modell der Verwaltungsgemeinschaft abgeschafft wird? Nicht einmal eine „Gnadenfrist“ ist für sie vorgesehen – so, wie es die ebenfalls CDU-dominierte Enquete-Kommission eigentlich wollte. Zwar verlautbarte Schröter, die CDU wolle künftig Anträgen zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften keine Zustimmung mehr geben, aber wir alle wissen, wie viel Bestand eine solche Aussage der regierungstragenden Fraktion im Landtag hat.
Es ist einfach nicht zeitgemäß, wenn sich Gemeinden mit teilweise nicht einmal 100 Einwohnern über eine Verwaltungsgemeinschaft ihren Bestand sichern, Verwaltungsgemeinschaften mit geradeso der gesetzlichen Mindesteinwohnergrenze vor sich hin wirtschaften. Außerdem wird man damit gerade nicht dem Ansinnen einer schlanken und effektiven Verwaltung gerecht, kurzum: hier werden Steuergelder ausgegeben, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. Eine dringend notwendige Chance, Thüringen zukunftsfähig zu machen, wurde bewusst vertan.
Doch noch einmal zurück zu der von der CDU propagierten „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“. Nimmt man sich die Landtagsdrucksache 4/4239 – also den kommentierten Gesetzentwurf der CDU – vor, so müssen zukünftige Landgemeinden dauerhaft 3.000 Einwohner vorweisen können. Nicht nur, dass diese Zahl für eine effektive Verwaltung dem Grunde nach zu niedrig ist – im angenommenen Gesetzentwurf ist die Forderung nach der Dauerhaftigkeit der Einwohnerzahl gar nicht enthalten. Und wie man die dauerhafte Sicherung der Einwohnerzahl darstellen soll, erklärt die CDU auch nicht.
Ein weiteres Problem: In Landgemeinden erhält der Ortschaftsrat eine Reihe von Befugnissen, die über die der bisherigen Ortschaftsvertretungen hinausgehen, was die SPD grundsätzlich begrüßt. Unter anderem soll es einem Ortschaftsrat einer Landgemeinde möglich sein, die Reihenfolge des Um- und Ausbaus sowie der Instandsetzung und Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie der Grünflächen zu bestimmen. Allerdings ist gerade der Um- und Ausbau immer mit einer Investitionssumme verbunden, die im Haushalt darzustellen ist – und über den Haushalt entscheidet der Gemeinde-/Stadtrat. Darf also der Ortschaftsrat dem Gemeinderat Vorschriften machen, wie der Haushalt aufzustellen ist? Darf der Gemeinderat angemeldete Maßnahmen des Ortschaftsrats unberücksichtigt lassen? Solche Fragen beantwortet das neue Gesetz nicht, Kompetenzstreitigkeiten sind absehbar.
Alles in allem bleibt also von der „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“ ein handwerklich schlechtes Flickwerk übrig, welches nur den Schein einer Gebietsreform wahren soll. Zukunftsvisionen für Thüringen sehen jedenfalls anders aus!
Christian Repkewitz
Juso-/SPD-Kreisvorstand