Bundesrat beschließt „Nein heißt Nein“ und besseren Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Veröffentlicht am 27.09.2016 in Allgemein

Am Freitag hat der Bundesrat über die Reform des Sexualstrafrechts sowie das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels entschieden.

Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner: "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung wegweisende Verbesserungen für Frauen und Mädchen auf den Weg gebracht.

Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Sexualstrafrechts ist endlich klar gestellt: Zukünftig kommt es für eine Vergewaltigung nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau körperlich zur Wehr setzt – das Nein einer Frau reicht aus.

Das ist ein großer Erfolg für das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Mädchen in Deutschland! Und es ist ein großer Erfolg für das breite Bündnis von Frauenverbänden, mit denen wir als ASF diesen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zusammen durchgesetzt haben.

Wenn Frauen – auch über Parteigrenzen hinweg – gemeinsam für ihre Anliegen kämpfen, dann können sie auch etwas erreichen.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels werden zudem wichtige frauenpolitische Anliegen auf den Weg gebracht. Vor allem Frauen und Kinder werden so besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt. Künftig werden weitere Formen des Menschenhandels strafbar sein. Auch Freier machen sich künftig strafbar, wenn sie die Dienste einer erkennbaren Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

Durch die heutigen Entscheidungen des Bundesrats wurden langjährige Forderungen der ASF umgesetzt. Das ist ein guter Tag für Frauen und Mädchen in Deutschland – und ein erfolgreicher Tag für die Frauenverbände."

Quelle: ASF-Bundesverband

 
 

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