Bürgermeister Bohl bricht Presserecht

Veröffentlicht am 24.01.2009 in Allgemein

Skandal, STZ vom 23.01.2009
Journalistin bei öffentlicher Versammlung unerwünscht

Bad Salzungen – Mittwochabend, Einwohnerversammlung in Kaltenborn. Gut 70 Bürger haben sich im Sportlerheim eingefunden. Sie
warten auf Bürgermeister Klaus Bohl (Freie Wähler). Er hat zur Bürgerversammlung geladen und dies per Pressemitteilung auch in den Tageszeitungen kundgetan

Noch vor dem Stadtchef ist die Presse da und trifft auf einen überraschten Erhardt Zuhr. Dass die Presse an der Einwohnerversammlung teilnehme, sei unüblich, meint der Erste Beigeordnete und CDU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat.

Ortsbürgermeisterin Marion Zuhr will wissen, wer eingeladen habe. Die Pressemitteilung „Einladung zur Einwohnerversammlung am 21. Januar in Kaltenborn“ ist mit „Bohl, Bürgermeister“ unterzeichnet. Also wartet man auf den Bürgermeister. Denn mit ihr, meint Marion Zuhr, habe dieser nicht abgestimmt, die Presse einzuladen.

Auf die Frage, weshalb keine Presse erwünscht sei, erklärt sie: „Die Bürger sollen sich in Ruhe aussprechen können.“ Dann kommt der Bürgermeister, Marion Zuhr fragt ihn, ob er die Presse eingeladen habe. „Nein“, so seine Antwort. Die Tür zum Vereinshaus schließt sich, die Presse bleibt außen vor. Was die Bürger auf dem Herzen haben, soll nicht an die Öffentlichkeit. Dabei werden an dem Abend – so die Recherchen der Redaktion am nächsten Tag – gar keine „heißen Eisen“ angefasst. Um die Friedhofsatzung, den ländlichen Wegebau, den Straßenbau Am Pfaffenrain oder einen Hundesauslaufplatz geht es. Kein Streit, keine Sensationen.

Alles sei ganz sachlich verlaufen, bestätigen gestern auch Marion und Erhardt Zuhr.

Marion Zuhr (CDU), Ortsbürgermeisterin in Kaltenborn, ist über „den Wirbel“ entsetzt. Die Presse sei zu dieser Veranstaltung bewusst nicht eingeladen worden. Ortschaftsrat, Ortsbürgermeisterin und der Bürgermeister der Kreisstadt Bad Salzungen hätten sich im Vorfeld darauf verständigt. Grund: das Thema anonyme Bestattungen. Bereits zur Ortschaftsratssitzung sei das sehr kontrovers diskutiert worden. Und kein Kaltenborner wolle in diesem Zusammenhang seinen Namen in der Zeitung lesen. Das sei ein sensibles Thema. „Das geht nur die Kaltenborner etwas an, nicht die Bad Salzunger und schon gar nicht den ganzen Wartburgkreis“ und das habe auch die Presse zu akzeptieren. Und sie wisse die Kaltenborner in dieser Frage hinter sich.

Ihr Mann Erhardt Zuhr, Beigeordneter der Stadt Bad Salzungen, beschreibt noch einmal die Situation. Er sei zwar kein Veranstalter gewesen, habe aber beobachtet, wie erstaunt seine Frau und Mitglieder des Ortschaftsrates gewesen seien, als die Journalistin den Raum betrat. Man habe sich gefragt, wer sie eingeladen hätte und habe auf den Bürgermeister gewartet. Er habe erst am gestrigen Donnerstag erfahren, dass es eine Gesetzlichkeit gebe, die regele, dass der Presse Zutritt zu gewähren sei. Das sei ihm vor der Versammlung so nicht bewusst gewesen und den anderen Beteiligten sicher auch nicht. Es habe nur einen Grund für den Ausschluss der Presse gegeben und das seien die Bestattungen auf der grünen Wiese gewesen. „Wir haben befürchtet, dass die Debatte den sachlichen Rahmen sprengt.“

Die Bad Salzunger Stadträtin Roswitha Berthold (Linke) ist über den Rauswurf der Presse entsetzt. Auf ihren Hinweis hin, dass die Bad Salzunger Hauptsatzung mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung vorsehe, hat Klaus Bohl die Einwohnerversammlung in Kaltenborn organisiert. „Und da sollte auch die Presse dabei sein“, findet Ros-witha Berthold. Es sei schließlich eine öffentliche Versammlung, „da gehören die Einwohner, der Bürgermeister und die Presse hin“.

Ob Einwohnerversammlungen grundsätzlich öffentlich sind, „kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten“, sagt Martin Becker, Leiter der Kommunalaufsicht Wartburgkreis. Aber es wundere ihn schon, dass die Presse weggeschickt worden sei. Um den Sachverhalt rechtlich bewerten zu können, „muss ich beide Seiten hören“. Nur wenn es ein sachliches Bedürfnis für die Nichtöffentlichkeit der Einwohnerversammlung gebe, sei der Ausschluss der Presse zu rechtfertigen.

Für den Münchener Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ist die Sache eindeutig. Im Paragraf 6 des Versammlungsgesetzes sei geregelt, dass die Presse von öffentlichen Versammlungen nicht ausgeschlossen werden kann. Eigentlich gravierender, zumindest politisch, weil mit dem Grundgesetz und dem Demokratieverständnis nicht vereinbar, ist der hier erfolgte Verstoß gegen das Presserecht. Laut Grundgesetz, Artikel 5 (siehe Infokasten) ist der Presse bei öffentlichen Versammlungen generell Zutritt zu gewähren. Es sei schon mehr als eine Peinlichkeit, wenn vom Volk gewählte Vertreter verhindern wollen, dass die Bürger informiert werden und die Presse an ihrer Arbeit hindern. mö/wei

 
 

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