
Die CDU-Fraktion beharrt auf ihrer ablehnenden Haltung beim weiteren Umgang mit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“.

Die CDU-Fraktion beharrt auf ihrer ablehnenden Haltung beim weiteren Umgang mit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“.
SPD-Justizpolitiker Uwe Höhn zeigte sich nach der heutigen Sitzung des Justizausschusses entrüstet: Ein Antrag der Opposition, die Vorgehensweise der CDU-Fraktion im Umgang mit deren Gesetzentwurf zum bürgerschaftlichen Engagement auf verfassungsrechtliche Bedenken zu überprüfen, sei von der Ausschussmehrheit abgelehnt worden. „Die Christdemokraten steuern sehenden Auges in ein rechtliches Desaster“, sagt der SPD-Abgeordnete.
Auf Grund der schwer wiegenden Bedenken und aus Respekt gegenüber 250 000 Unterschriften aus dem Volksbegehren hatte sich Höhn, ebenso wie weitere Abgeordnete, nicht an der Schlussabstimmung über den CDU-Gesetzentwurf im Ausschuss beteiligt. Höhn erneuerte seine Bedenken am Vorpreschen der CDU, ihren Gesetzentwurf im Landtag zu verabschieden, bevor dort das Volksbegehren beraten wird. „Durch dieses Verhalten der CDU besteht die konkrete Gefahr, dass es zu völlig widersprüchlichen und damit unpraktikablen Regelungen für mehr direkte Demokratie in Städten und Gemeinden kommt“, so der SPD-Justizpolitiker. Höhn: „Das Rechtsbewusstsein Mike Mohrings und seiner CDU-Fraktion ist absolut kümmerlich.“
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