Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU

Veröffentlicht am 16.04.2005 in Internationales

Ja zum Beitritt Rumäniens und Bulgariens - Aber kein Freifahrtschein

Das EP hat mit großer Mehrheit der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in die EU zugestimmt.

Diese Zustimmung wurde möglich, weil sich die EU-Kommission schriftlich verpflichtet, das Europäische Parlament im weiteren Prozess der Überwachung der Beitrittsvorbereitungen von Bulgarien und Rumänien voll zu beteiligen. Schon zu einem früheren Zeitpunkt hatte das Parlament das Recht eingefordert, eine Verschiebung des Beitritts um ein Jahr fordern zu können, sollte eines der Länder die für einen Beitritt notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies war besonders wichtig für das Parlament, da der Beitritt der beiden Länder erst in 20 Monaten stattfinden soll. Rein formal würde das Parlament nach seiner Zustimmung zum Beitritt keine weitere Rolle mehr in den weitern Beitrittsverhandlungen spielen. Das EP möchte jedoch die Möglichkeit haben, die Geschehnisse in den Ländern bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts, der 2007 vorgesehen
ist, zu beeinflussen. Es wird daher in vollem Umfang in den Entscheidungsprozess über die eventuelle Anwendung der Schutzklauseln für den Beitritt von beiden Ländern einbezogen werden. Dieser neue Mechanismus sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission den Beitritt Rumäniens und Bulgariens verschieben kann, wenn sie gewisse Bedingungen nicht erfüllen.

 
 

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