Auch nachgelagerte Studiengebühren sind Studiengebühren!

Veröffentlicht am 07.04.2008 in Allgemein

CDU und Grünen/GAL haben in ihrem Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Regierung in Hamburg vereinbart, das Studiengebührenmodell zu verändern. Künftig sollen während des Studiums keine Gebühren mehr fällig sein, dafür aber nach Beendigung des Studiums. „Es ist richtig, dass durch dieses Gebührenmodell die negativen Wirkungen von Studiengebühren etwas reduziert werden. Es wäre aber ein Hohn, bei diesem Modell von der Abschaffung von Studiengebühren zu sprechen“, sagte Julian Zado vom Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen.

Aus Sicht der Juso-Hochschulgruppen wurden lediglich die Zahlungsmodalitäten verändert. Gegen Studiengebühren auch in der Form von nachgelagerten Studiengebühren wie jetzt in Hamburg spricht aus Sicht der Juso-Hochschulgruppen vor allem, dass damit Bildung weiterhin eine Ware bleibt, für die man privat bezahlen muss. Bildung ist aber ein öffentliches Gut, das auch öffentlich bezahlt werden muss. Nachgelagerte Studiengebühren sind zudem sozial ungerecht, denn es muss ein Pauschalbetrag gezahlt werden, der von der konkreten Höhe des Einkommens unabhängig ist. Wir fordern, dass alle nach ihrer jeweiligen finanziellen Leistungskraft an der Finanzierung öffentlicher Güter beteiligt werden.

„Mehrere tausend Euro Schulden am Ende des Studiums, sind vor allem für diejenigen eine starke Belastung, die ohnehin schon BAföG-Schulden zurückzuzahlen haben. Damit werden Studierende aus finanziell Schwächeren Familien, die Schulden nicht einfach so nebenbei unter Rückgriff auf Einkommen und Vermögen der Eltern zurückzahlen können, benachteiligt. Wir lehnen deshalb auch nachgelagerte Studiengebühren grundsätzlich ab“, sagte Zado abschließend.

 
 

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