Die Frauen der ASF Jena/SHK
Bei zum Teil schon winterlichen Temperaturen informierte die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Jena und dem SHK am letzten Samstag im Rahmen der Aktion „das rote Sofa“ zur Problematik rund um den § 219a StGB. Dabei wurden neben den Problemlagen auch über die bisherigen Bemühungen diskutiert, eine Streichung des Paragraphen herbeizuführen.
Zum Hintergrund:
§ 219a StGB stellt unter Strafe, Leistungen für einen Schwangerschaftsabbruch anzubieten oder Informationen zu verbreiten, wie ein Abbruch vorgenommen werden kann, wenn die entsprechende Person davon materielle Vorteile haben kann. Hieraus entsteht zum einen große Rechtsunsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten, der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel ist dafür ein gutes Beispiel. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und dafür die notwendigen medizinischen Informationen veröffentlichen, können sich auf der Grundlage dieses Paragraphen strafbar machen.
Zum anderen wird aber auch Frauen der Zugang zu medizinischen Informationen erschwert, die sich in einer Konfliktlage befinden und eine schwerwiegende Entscheidung treffen müssen. Den Schwangeren muss der Zugang zu sachlichen Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Es gibt ausreichend andere gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise § 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb oder § 27 (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, welche kontrollieren, dass Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch nach Streichung des § 219a StGB verboten bleibt.
Die ASF fordert die regierungstragenden Bundestagsfraktionen auf, die Streichung des § 219a StGB endlich durchzusetzen. Falls notwendig, sollte die Abstimmung darüber zu einer Gewissensfrage aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag gemacht werden.