Falsche Entscheidung des Landgerichtes Erfurt
Nach der Entlassung durch den Erfurter Stadtrat, hatten Rainer Otto und Bernd Möldner gegen die Kündigung geklagt, um die Unwirksamkeit der Kündigung zu erreichen. Der Klage der ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt gegen diese GmbH wegen fristloser Kündigung wurde gestern im Landgericht Erfurt stattgegeben.
Dieses Urteil ist aus unserem Rechtsempfinden, sowohl rechtlich als auch moralisch, nicht vertretbar.
Aus moralischer Perspektive steht die Erfurter SPD-Stadtratsfraktion noch immer für die Entlassung der Ex-Geschäftsführer.
Eine, wie von ihnen praktizierte, eigenhändige, gegenseitig zugesicherte Pensionsvereinbarung ist aus unserer Sicht ein gewichtiger Grund für eine Kündigung.
Die SPD-Stadtratsfraktion legt die gleichen Maßstäbe an Geschäftsführer, wie auch an Arbeitnehmer.
Erinnert sei hier an die in jüngster Vergangenheit häufigen Entlassungen wegen Bagatelldelikten. An Beispielen lässt sich dies festmachen, wie an den Kündigungen wegen 1,30 EUR Pfandbon, wegen 1,30 EUR Brotaufstrich, oder an den Entlassungen wegen einer Frikadelle vom Büffet oder wegen Stromdiebstahl von 1,8 Cent.
Das Bundesarbeitsgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass nur der Verdacht einer Straftat für die Bestätigung der Kündigung ausreicht, im vorliegenden Fall lag eine Anklageerhebung der Erfurter Staatsanwaltschaft wegen schwerer Untreue vor. Dieser Ansatz muss in gleichem Maße für die ehemaligen Geschäftsführer gelten.
Leider finden offensichtlich die rechtlichen Maßstäbe, welche für alle Arbeitnehmer am Arbeitsgericht gelten, samt der Null-Toleranz-Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes an der ersten Handelskammer des Erfurter Landgerichtes keine Anwendung.
„Damit muss Schluß sein! Es müssen für alle Bürger gleiches Recht, gleiche Maßstäbe und gleiche Gerichtsbarkeit gelten, egal ob Pförtner, Kassierer oder Geschäftsführer. Wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist, beispielsweise durch eine Anklageerhebung der Staatsanwalt wegen schwerer Untreue, muss auch das Gericht diesem Rechnung tragen.“, kritisiert Frank Warnecke SPD Fraktionsvorsitzender,
Die Erfurter SPD-Stadtratsfraktion wird nach Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung des Urteiles, dieses in aller Ruhe sachlich, gründlich und umfassend bewerten, um detailliert Stellung nehmen zu können.
Quelle:SPD Erfurt