Europa wird konkret. Beispiel 90: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist seit 2006 in Kraft und verbietet Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität insbesondere am Arbeitsplatz.
Bei Verstößen hat der oder die Diskriminierte Rechtsansprüche gegenüber dem oder der Arbeitgeber_in. Das umfasst u.a. Einstellungsbedingungen und das Arbeitsentgelt. Das AGG wurde als Reaktion auf EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung erlassen.
Das Foto-Projekt „100 mal Europa“ des Spitzenkandidaten Jakob von Weizsäcker zeigt, wie stark Europa den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger berührt. Was die SPD plant, um Europa noch lebenswerter zu gestalten, erfahren Sie hier: Infos zur Europawahl.
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