Europa wird konkret. Beispiel 82: Passagierrechte für Bahnreisende. Auch Bahnreisende in der EU haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen, Ausfällen und Streckenänderungen. Hat der Zug, den man nehmen will schon vor Reiseantritt eine Verspätung von über einer Stunde, so kann man die Fahrkarte zurückgeben oder eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich dazu ist die Bahngesellschaft verpflichtet, schnell und gut über Alternativen zu informieren. Will man die Reise trotz Verspätung fortsetzen so hat man Anspruch auf Entschädigung. Bei einer Verspätung zwischen 60-120 Minuten bekommt man 25% des Fahrpreises, bei mehr als 120 Minuten 50% des Fahrpreises zurück.
Das Foto-Projekt „100 mal Europa“ des Spitzenkandidaten Jakob von Weizsäcker zeigt, wie stark Europa den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger berührt. Was die SPD plant, um Europa noch lebenswerter zu gestalten, erfahren Sie hier: Infos zur Europawahl.
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