
Europa wird konkret. Beispiel 69: Gewährleistung bei Verbrauchsgütern. Kauf und Reklamation sind der Alltag jedes Verbrauchers in Europa, deswegen gibt es auch hier Hilfe von der EU.

Europa wird konkret. Beispiel 69: Gewährleistung bei Verbrauchsgütern. Kauf und Reklamation sind der Alltag jedes Verbrauchers in Europa, deswegen gibt es auch hier Hilfe von der EU.
Grundsätzlich besteht auf alle Verbrauchsgüter eine Gewährleistung von 2 Jahren. In dieser Zeit kann das mangelhafte Produkt zurückgegeben beziehungsweise getauscht werden. Oft nutzen Hersteller verklausulierte Garantieansprüche um zu verwirren, aber grundsätzlich gilt: 2 Jahre Gewährleistung. Natürlich muss dabei der Produktfehler vor dem Kauf entstanden sein.
Bei Unklarheiten ist der Verbraucherschutz der erste Ansprechpartner und hilft das EU-Recht zugunsten der Kundschaft durchzusetzen.
Das Foto-Projekt „100 mal Europa“ des Spitzenkandidaten Jakob von Weizsäcker zeigt, wie stark Europa den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger berührt. Was die SPD plant, um Europa noch lebenswerter zu gestalten, erfahren Sie hier: Infos zur Europawahl.
Weitere Informationen finden Sie auch auf meiner Facebook-Seite: facebook.com/jakobweiz
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