45.-47. Plenartagung des Thrüringer Landtages

Veröffentlicht am 25.02.2011 in Landtag

3 Tage Plenartagung
Die Sitzungen waren durch sehr unterschiedliche Themen geprägt. In 24 Tagesordnungspunkten diskutierten wir über soziale- und bildungspolitische, Themen, aber auch über Natur- und Umweltschutz. Der Mittelstandsberichtwaren genauso Gegenstand der Debatte, wie finanzielle und rechtliche Themen.
Ich sprach zum Antrag der FDP zur Lockerung bzw. Abschaffung der räumlichen Beschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz.

In den letzten 3 Tagen beschäftigten wir uns im Plenum mit vielen Anträgen, die sich im sozialen Bereich über die Situation der Hebammen, aber auch der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Perspektiven von LehrerInnen und die gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen waren Diskussionsgegenstand im Bereich der Bildung. Im Wirtschaftsbereich bestimmten der Mittelstandsbericht, sowie das Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz die Debatte. Dazu kamen das Thüringer Finanzausgleichsgesetz, bzw. der Zeitpunkt dessen Diskussion, aber auch die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetz. Schwerpunkt im Plenum ist auch immer wieder der Natur- und Umweltschutz. Dabei ging es um die Änderung des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft, das "Grüne Band", sowie das Internationale Jahr der Wälder 2011". Im Bereich Bau und Verkehr ging es um die Regionalen Raumordnungspläne und die Sicherheit der Thüringer Bahnstrecken, aber auch den Klimaschutz.
Eine erregte Debatte ergab sich wieder bei der sogenannten Antiextremismuserklärung, die bei der Beantragung von Bundesmitteln abgegeben werden muss.
Ich konnte im Namen meiner Fraktion erneut Stellung zur Lockerung der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete Ausländer in Thüringen nehmen. Wir setzen uns auch weiter für die Lockerung, bzw. Ausweitung der Residenzpflicht ein. Verhandlungen mit der CDU werden dazu ständig geführt. Wir hoffen auf ein baldiges Inkrafttreten der Verordnung durch die Landesregierung und durch eine weitere Öffnung durch die Änderung der Bundesgesetze. Die enge Auslegung des Gesetzes in Thühringen beklagen wir, aber eine Änderung der diskriminierenden Regelungen muss in Berlin erfolgen. Damit kann die sehr unterschiedliche Handhabung in der BRD nur beendet werden.

 
 

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