Europa wird konkret. Beispiel 42: Kosmetikverordnung. EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 ist der holprige Titel einer wichtigen Verbraucherschutzrichtlinie. Hinter ihr verbirgt sich das Verbot oder die Zulassung von Zusatzstoffen wie Konservierungsmitteln, Farbmitteln oder UV-Filtern in Kosmetika.
Das Kosmetik direkt am Körper angewandt wird und oft mit Schleimhäuten, der Mundhöhle, Augen oder Zähnen in Berührung kommt ist es besonders wichtig giftige Zusatzstoffe zu verhindern und das Verbot streng zu kontrollieren. Bis zum Jahr 2008 wurde die vorherige Richtlinie 8 mal geändert und über 40 mal an den technischen fortschritt angepasst. Seit Dezember 2009 gibt es die aktuelle. Sie soll auch Grauzonen, wie den Übergang von Kosmetika zu Chemikalien (Tattoos) regeln.
Das Foto-Projekt „100 mal Europa“ des Spitzenkandidaten Jakob von Weizsäcker zeigt, wie stark Europa den Alltag seiner Bürgerinnen und Bürger berührt. Was die SPD plant, um Europa noch lebenswerter zu gestalten, erfahren Sie hier: Infos zur Europawahl.
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