CDU klagt gegen Volksbegehren

Veröffentlicht am 03.11.2006 in Allgemein

Die Landesregierung hat Klage gegen das Volksbegehren eingereicht. Dazu erklärte der Landesträgerkreis des Volksbegehrens:

Volksbegehren geht weiter ? sonst werden als nächstes die Grundschulhorte abgeschafft!

Die Landesregierung hat jede inhaltliche Auseinandersetzung mit uns gescheut, weil sie der Meinung war, das Verfassungsgericht würde das Thema für sie bereinigen. Doch wir werden das Volksbegehren in jedem Fall fortführen. Denn sonst hätte die Landes­regierung freie Fahrt: für die Abschaffung der Grundschulhorte, für die Abschaffung der Lernmittelfreiheit, für die Einführung von Studiengebühren u.v.m. Ein schwelendes Volksbegehren hingegen schafft ein Klima, das es der Landesregierung schwer macht, solche Vorhaben umzusetzen.

Die Regierung begründet ihre Klage u.a. damit, dass das wir angeblich 44 Millionen Euro Mehr­kosten für das Land verursachen würden. Diese Zahl ist falsch. Es sind gegenüber dem Jahr 2005 acht Millionen und gegenüber 2007 wegen der bereits greifenden Kürzungen ein­und­zwanzig Millionen Euro. Letzteres wären 0,2% des Landeshaushaltes. Außerdem spricht die Landesre­gierung von 60 Millionen Euro Mehrkosen für die Kommunen, die angeblich auf das Land durchschlagen würden. Damit verstrickt sie sich in Widersprüche. Vor wenigen Wochen nämlich forderte ihr sozial­­politischer Sprecher, die Kommunen müssten die Kitas gänzlich gebührenfrei machen. Mehr­kosten: landesweit 50-80 Millionen Euro. Wir fragen: wenn die Regierung dem nicht widerspricht, wieso sollen ähnliche Mehrkosten, die das Volksbegehren angeblich verursacht, plötzlich ein unlös­bares Problem sein? Hier entlarvt die Landesregierung ihre abgrundtiefe Verlogenheit. Davon abgesehen ist die Summe von 60 Millionen maßlos übertrieben.

Wir werden die Klage abwarten und danach entscheiden, auf welche Weise wir das Volksbe­gehren weiterführen. Dass wir es weiterführen, haben wir am 12.10.2006 mit überwältigender Mehrheit beschlossen.

Wir brauchen jetzt Spenden zur Finanzierung der Klageerwiderung. Jeder Euro hilft!
Spendenkonto:
TLfK e.V,
Konto: 130076180
BLZ: 820 51 000
SPK Mittelthüringen.
Verwendungszweck: VB. Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie zum Jahreswechsel eine Spendenquittung.

» www.kita-volksbegehren-thueringen.de

 
 

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