Informationen zum Elterngeld

Veröffentlicht am 16.05.2006 in Soziales

Die meisten Familien brauchen heutzutage zwei Einkommen für eine stabile Finanzierung ihres Familienlebens. Das neue Elterngeld soll eine Rückkehr ins Erwerbsleben erleichtern und einen Beitrag für die Gleichstellung der Geschlechter leisten. Die wichtigsten Elemente sind:

1. Elterngeld ist Einkommensersatz oder Mindestbetrag
Elterngeld beträgt 67 % des entfallenen Nettoeinkommens, aber höchstens 1800 ¤. Unabhängig von der Erwerbstätigkeit ist ein Mindestbetrag von 300 ¤ garantiert. Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden ist möglich.

2. Partnermonate
Elterngeld wird grundsätzlich für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes bezahlt. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen, 2 Monate stehen dann dem Partner zu. Sie werden als Bonus gewährt, wenn der Partner seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung aufgibt oder einschränkt. Tatsächlich Alleinerziehende erhalten die Leistung für volle 14 Monate.

3. Erhöhtes Elterngeld für kleine Einkommen und Elterngeld für Teilzeiteinkommen
Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 ¤ monatlich, wächst der Einkommensersatz für den wegfallenden Einkommensteil auf bis zu 100 %.

4. Geschwisterbonus
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld die Hälfte der Differenz zum ersten Elterngeld als Geschwisterbonus gezahlt.

5. Berücksichtigung der Situation der Empfänger von Sozialleistungen
Elterngeld bis 300 ¤ ist anrechnungsfrei und wird zusätzlich zu den anderen Leistungen gezahlt.

6. Berücksichtigung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Dies entspricht der bisherigen Regelung.

7. Ein Budget, volle Flexibilität
Eltern können auch gleichzeitig Elterngeld beziehen, dann verkürzt sich der Bezugszeitraum um die entsprechende Anzahl der Monate bzw. der Bezugszeitraum kann auch verdoppelt werden, dann werden halbe Monatsbeträge gezahlt.

 
 

Homepage Dr. Gerhard Botz

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