Landesausschuß

Veröffentlicht am 18.01.2016 in Allgemein

Regelung

Landesverband AG 60plus Thüringen

Zusammensetzung des erweiterten Landesvorstandes

- Landesausschuß -

1.)     Mitglieder des gewählten Landesvorstandes (mit Stimmrecht)

2.)     Jeder Kreis/Stadt kann ein Mitglied für den erweiterten Landesvorstand (ohne Stimmrecht) stellen. Dieses Mitglied ist :

a)      von einer Kreis/Stadt AG 60plus zu wählen oder

b)      von aktiven Gruppen zu benennen, die in Regionen tätig

sind, in der keine Kreis/Stadt AG 60plus bestehen.

c)      alle unter a) – b) Genannten sollten für die gewählten bzw.

bestimmten Mitglieder auch Stellvertreter/Innen benennen.

3.)     Der Landesvorstand kann über weitere beratende Mitglieder beschließen. Der erweiterte Landesvorstand ist darüber zu unterrichten.

4.)     Zu den Vorstandssitzungen erhalten alle Mitglieder eine Einladung und die entsprechenden Sitzungsprotokolle. Sofern möglich, erfolgt die Post elektronisch (e-mails).

5.)     Die Teilnahme an den Sitzungen ist freiwillig. Eine Entschuldigung für die Verhinderung an der Teilnahme ist wünschenswert.

6.)     Eine Kostenerstattung für Fahrgeld ist leider nicht möglich – dies schließt einen persönlichen Erstattungsantrag an den SPD-Landesvorstand nicht aus.

Bemerkung :

Wir sind der Auffassung, dass eine breit gestreute Mitwirkung, Diskussion und Teilhabe einen positiven Einfluss auf unsere politische Arbeit und Informationsvielfalt bewirkt.

Damit keine Informations- und Mitwirkungsrechte verloren gehen, empfehlen wir für Vertreter/Innen der Mitglieder zu sorgen.

Die Teilnahme und der Teilnehmerkreis an den Landesvorstandssitzungen hat sich in den vergangenen Jahre in einer heute nicht mehr zu erschließenden Art entwickelt. Daher dieser formale Beschluss-Vorschlag.

Wolf-Dietrich Waack

Landesvorsitzender

Erfurt, den 1. Dezember 2015

 

 
 

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