Nach jahrelangen Debatten, nach gescheiterten Versuchen der Selbstverpflichtungen und nach unzähligen politischen Appellen wird es endlich eine gesetzliche Frauenquote geben. Die Frauenquote kommt ohne Ausnahmen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart:
• Ab 2016 gilt für die Aufsichtsräte aller Unternehmen, die börsennotiert und voll
mitbestimmungspflichtig sind, eine Frauenquote von 30 %. Das wird für mehr als 100 Unternehmen gelten.
• Werden nicht genug Frauen gewählt, bleiben die jeweiligen Aufsichtsratsmandate unbesetzt („leerer Stuhl“).
• Es soll keine getrennte, sondern eine gemeinsame Betrachtung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer - Bänke im Aufsichtsrat geben – wenn keiner der Partner widerspricht.
• Die Quotenvorgabe gilt auch für die Europäischen Aktiengesellschaften (SE), wenn diese börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind.
• Unternehmen, die entweder börsennotiert oder voll mitbestimmungspflichtig sind, werden verpflichtet, sich klare Zielgröße zu setzen, wie viele Frauen künftig in Vorstand, Aufsichtsrat und Management arbeiten sollen. Mit dieser Regelung erfassen wir etwa 3500 Unternehmen.
Für die Zielgrößen gilt ein Verschlechterungsverbot. Gibt es bei Inkrafttreten des Gesetzes etwa im Aufsichtsrat noch keinen Frauenanteil von 30 %, darf die Zielgröße nicht unter dem Ist-Zustand liegen, schließlich soll es mehr und nicht weniger Frauen in Führungspositionen geben.
• Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) novelliert.
• Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete
Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- und Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
• Mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) novelliert:
• Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 % für alle Neubesetzungen dieser Sitze Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 % zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
• Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre eine Zusammenstellung und Auswertung der Gremienbesetzungen vor.
Diese Einigung ist ein guter Tag für die Gleichstellung in Deutschland: Die Quote sorgt für mehr Chancengleichheit für Frauen.
Quelle:
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
26. November 2014