Tanja Thoß (SPD) kritisiert am Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist, dass der Freistaat Thüringen noch heute den Artikel 13 der Menschenrechte bricht. Artikel 13 garantiert die Bewegungsfreiheit aller Menschen. In Deutschland gilt aber die so genannte Residenzpflicht, nach welcher es hier lebenden Flüchtlingen verboten ist, ein bestimmtes, willkürlich festgelegtes Territorium ohne behördliche Genehmigung zu verlassen.
„Die Thüringer Landesregierung und Ministerpräsidentin Christiane Lieberknecht tolerieren die Verletzung von Artikel 13 der allgemeinen Menschenrechte auf dem Gebiet unseres Freistaats. Dies ist nicht vereinbar mit den Menschenrechten und bedarf der sofortigen Änderung. Bei der Residenzpflicht kann die Ministerpräsidentin zumindest die Ausweitung auf den gesamten Freistaat veranlassen. Das könnte Christine Lieberknecht mit einem Kabinettsbeschluss noch dieses Jahr erreichen. Weiter kann Thüringen eine Bundesratsinitiative anstoßen um die Residenzpflicht für Flüchtlinge komplett zu beseitigen.
Bisher scheiterte die Abschaffung des Aufenthaltszwangs am rechten Flügel der Thüringer CDU. Dieser sträubt sich, die allgemeinen Rechte aller Menschen auch gesetzlich umzusetzen.“
Doch auch an den Landtagsabgeordneten ihrer Partei übt sie Kritik. „Die Parlamentarische Mehrheit im Landtag ist vorhanden. Grünen, FDP, und DIE LINKE brachten entsprechende Anträge ein und der letzte Parteitag der Thüringer SPD beschloss ohne eine Gegenstimme, dass die SPD diesen Anträgen folgen soll. Leider war der SPD im Landtag der Koalitionsvertrag mit der CDU wichtiger als die Beschlusslage der Partei und die Umsetzung der Menschenrechte.“