Ermittlungen gegen Jan Böhmermann sind abzulehnen!

Veröffentlicht am 15.04.2016 in Allgemein

Der Thüringer Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider kritisiert Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Ermächtigung der Justiz auf Basis des Paragraphen 103 StGB.

Die Entscheidung zur Ermächtigung der Justiz, ein Verfahren auf Grundlage des Paragraphen §103 StGB zu ermöglichen, ist in der Bundesregierung nicht einvernehmlich gefallen. Neben der Kanzlerin waren an der Entscheidung zur Ermächtigung das Auswärtige Amt, das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium beteiligt. Die Minister der SPD haben geschlossen gegen die Zustimmung zu Ermittlungen im Fall Böhmermann gestimmt.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider erklärt: „Man erkennt hier die unterschiedlichen Haltungen innerhalb der Koalition zum Fall „Böhmermann“. Die SPD hat sich eindeutig für die Freiheit der Satire in Deutschland positioniert.“

 „Das Strafrecht ist der falsche Weg, der verletzten Eitelkeit von Herrn Erdoğan nachzugehen“, so Carsten Schneider weiter. „Hier wäre Haltung angezeigt gewesen. Und zwar die Haltung, die Freiheit der Kunst in unserem Land zu verteidigen gegen die ‚Majestätsbeleidigung‘!“

Carsten Schneider abschließend: „Ich halte die einsame Entscheidung der Kanzlerin für falsch. Dass der Paragraph 103 nun abgeschafft werden soll, lässt mich aber hoffen. Nämlich darauf, dass sich in Zukunft kein Gericht mehr mit dieser überholten Rechtsvorschrift beschäftigen muss.“

 
 

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