Änderungen beim Straßenausbaubeitragsrecht ab 30.06.2017 möglich!

Veröffentlicht am 20.12.2017 in Steuern & Finanzen

Pressemitteilung der Stadträte Uwe Schlütter (SPD) und Roland Hoffmann (DIE LINKE)

Auf Initiative der Rot-rot-grünen Landesregierung wurde am 14.06.2017 das Thüringer Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert, dass Gesetz trat am 29.06.2017 in Kraft.

Die Änderung des KAG räumt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit ein, ihre bereits bestehende Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu ändern.

Weil die Satzungshoheit Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist, liegt es allein beim Stadtrat im Rahmen des Selbstüberprüfungsgrundsatzes seine Satzung an die neue Rechtsgrundlage anzupassen.

Demnach kann für Anliegerstraßen der Gemeindeanteil auf bis zu 80 % v.H., für Haupterschließungsstraßen auf bis zu 85 % v.H. und bei Hauptverkehrsstraße auf bis zu 90 % v.H. erhöht werden, was für die Beitragspflichtigen zu einer deutlichen Reduzierung der Straßenausbaubeiträge führen würde.

Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat die Gemeinden und deren Bürgermeister bereits vor Inkrafttreten sowie unmittelbar nach dem Beschluss des Thüringer Landtages von der geänderten Gesetzeslage informiert.

Wir hätten erwartet, dass unser Bürgermeister in Kenntnis dieser neuen Gesetzeslage den Stadtrat vor der Beitragsbescheidung zur Hauptstraße informiert, um gemeinsam zu beraten, wie wir damit umgehen.

Nach unserer Auffassung hätte man die Bescheide auch später ausstellen können, um ggf. die Neuregelungen zu berücksichtigen.

Es ist daher nicht verwunderlich, wenn jetzt die Bürgerinnen und Bürger uns Vorwürfe machen, warum wir diese Möglichkeit nicht aufgriffen haben, zumal alle Fraktionen die geltende Straßenausbaubeitragssatzung im Jahr 2012 nur unter großen Vorbehalten mehrheitlich beschlossen haben.

Dieses Versäumnis wurde jetzt durch einen Antrag der SPD-Fraktion mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2017 zum Teil behoben.

Bis März 2018 sollen konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, die die aktuelle Gesetzeslage im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aber auch gleichermaßen der Stadt Zella-Mehlis berücksichtigt.

Dies wird kein einfacher Prozess werden, weil die Auswirkungen umfassend zu prüfen sind. Wir können unseren Kolleginnen und Kollegen nur zurufen, sich der Brisanz dieses Themas in unserer Stadt bewusst zu sein. Die Einbindung der lokalen Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben in die Diskussion, wäre ein richtiger Schritt um verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen.

 
 

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